Seien Sie
Der Tippgeber
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So werden Sie
Immobilien Hartauer - Partner
Tipp geben und 20 % der Netto - Maklerprovision
kassieren als Immobilien Hartauer - Partner
Sie kennen jemanden, der sein Haus oder Wohnung verkaufen möchte?
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Sagen Sie es mir! Bei einem erfolgreichen Verkauf durch Immobilien Hartauer erhalten Sie als Immobilien Hartauer - Partner satte 20 %
meiner Netto - Maklerprovision
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Sie kennen den Eigentümer einer Immobilie, die zum Verkauf ansteht und haben seine Kontaktdaten. Sie informieren den Eigentümer, dass Sie mir einen Tipp geben möchten.
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Der Eigentümer erklärt sich mit der Weitergabe seiner Kontaktdaten durch Sie an mich einverstanden.
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Rufen Sie mich an unter 06172 / 4976655 oder mailen Sie mir den Tipp unter info@immobilien-hartauer.de
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Die Immobilie darf nicht zur Zwangsversteigerung anstehen und wurde mir noch nicht angeboten.
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Erhalte ich die Immobilie zur Vermarktung, unterrichte ich Sie darüber und bestätige Ihnen Ihre Tippgeber - Prämie.
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Wird das Objekt durch mich verkauft, erhalten Sie den exklusiven Status Immobilien Hartauer - Partner. Meinen Partnern zahle ich 20 % meiner Netto - Maklerprovision bei einem erfolgreichen Verkauf aus.
So berechne ich Ihre Prämie:
Die Eigentumswohnung, die ich durch Ihren Tipp verkauf
habe, kostet EUR 400.000,-. Bei einer Provision von,
(5 % + MwSt. = 5,95 %) vom Verkaufspreis erhalten Sie
20 % der Nettoprovision, also eine
Prämie von EUR 4.000,00 €
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Was es bei der Tippgeber - Provision zu beachten gibt
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Wann erhalte ich meine Prämie?
Die Prämie erhalten Sie sofort ausgezahlt, nachdem ich die Maklerprovision erhalten haben. Innerhalb weniger Tage wird Ihnen dann die Tippgeberprovision auf Ihr Konto überwiesen.
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Darf ich jeden Eigentümer empfehlen?
Grundsätzlich ja. Aber, Sie sollten den Eigentümer kennen und zu ihm ein freundschaftliches oder familiäres Verhältnis haben. Sie dürfen auch Familienmitglieder empfehlen. Allerdings ist Ihre Empfehlung wettbewerbswidrig, wenn Ihre Akquise durch Belästigung oder in aggressiver Weise erfolgt. Auch sollten Sie vermeiden, eine unzulässige Kaltakquise durch unaufgeforderte Anrufe oder Täuschung betreiben.
Was muss ich beim Datenschutz beachten, wenn ich einen Tipp geben möchte?
Sie dürfen mir persönliche Daten des Eigentümers nur mit seiner Einwilligung weitergeben. Der Eigentümer muss also informiert werden, dass Sie uns einen Tipp geben möchten und er muss zustimmen.
Wie wird eine Tippgeberprovision steuerlich betrachtet?
Der private Tippgeber muss die Tippgeber - Provision als sonstige Einnahme versteuern, wenn sie den einmaligen Freibetrag erreicht von EUR 256,00 p.a. erreicht (§ 22 Abs. 3 EStG). Sofern der Tippgeber nicht regelmäßig handelt, ist er von der Umsatzsteuerpflicht befreit, weil kein unternehmerisches Handeln vorliegt (§ 1 Abs. 1 UStG). Dies erleichtert die Rechnungslegung erheblich, weil die Rechnungsanforderungen, wie zum Beispiel Rechnungsnummer, etc. gemäß §§ 14, 14a UStG nicht erforderlich sind. Damit Immobilien - Hartauer die ausgezahlte Tipp-Provision als Aufwand steuermindernd buchen kann, ist es erforderlich, eine ausreichende Rechnung oder Quittung des Tippgebers zu erhalten.
Darf ich Familienangehörige empfehlen?
Ja, Sie dürfen auch Familienangehörige empfehlen.
Nur sich selbst können Sie nicht empfehlen.
Wie werde ich Immobilien Hartauer - Partner?
Ab dem zweiten Tipp erhalten Sie den exklusiven Status VIP - Tippgeber.
Unseren Partnern zahlen wir 25 % der erzielten Maklerprovision aus.
Welche weiteren Vorteile erhalte ich als Immobilien Hartauer - Partner?
Als Immobilien Hartauer - Partner erhalten Sie oder ein Bekannter, Freund oder Familienmitglied von Ihnen ebenfalls einen Nachlass auf 20 % der Käuferprovision, sollte über Immobilien Hartauer eine Immobilie erworben werden.
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