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Property Management /
Hausverwaltung

Ich bin unmittelbarer Ansprechpartner der Eigentümergemeinschaften und biete Ihnen mit meinem fundierten Fachwissen, Zuverlässigkeit, Einfühlungsvermögen

und ständiger Erreichbarkeit den bestmöglichen, kundenorientierten Service.

Property Management /
Hausverwaltung

Dabei schließen meine Grundleistungen

unter anderem folgende Tätigkeiten ein

  • Einnahme und Verwaltung des Wohngeldes und evtl. Mahnung bei Säumnissen

  • Erstellen der Nebenkostenabrechnung

  • Regelmäßige Begehungen der Liegenschaft und Kontrolle von Einrichtungen des Objekts

  • Wenn notwendig, Durchführung von Instandsetzungen und Beauftragung von Handwerkern und Dienstleistern nach Rücksprache mit den Eigentümern

  • Kontrolle der Handwerker und Dienstleister

  • Prüfung und Bezahlung der angefallenen Kosten

  • Beauftragung und Bezahlung der Energieversorger

Darüber hinaus gliedern sich die Bereiche der

Hausverwaltung wie folgt

  • Mietverwaltung

  • WEG - Verwaltung

  • Gewerbeverwaltung

  • Facility-Management

  • Erstellung Betriebskostenabrechnung

  • Sondereigentumsverwaltung

Wofür der Miet - Verwalter zuständig ist

Der Miet-Verwalter ist in der Regel mit der Vermietung, Durchführung (insbesondere Erstellung der Betriebskostenabrechnungen) und Abwicklung von Mietverhältnissen für den Eigentümer des Objektes tätig. Eigentümer können eine einzelne natürliche Person, mehrere Personen (etwa Ehegatten, BGB-Gesellschaft, Erbengemeinschaft) oder auch eine juristische Person (etwa GmbH) sein. Dabei erstreckt sich die Verwaltung grundsätzlich auf die gesamte Immobilie (etwa Miethäuser mit mehreren Wohnungen, aber auch Einfamilienhäuser).

Maßgeblich für die Aufgaben des Miet-Verwalters ist in erster Linie der Verwaltervertrag. Erfasst sind meistens nachstehende Tätigkeiten:

Finanzielle Betreuung des Mietobjekts

  • Vereinnahmung und Überwachung der Miet- und sonstigen Zahlungen der Mieter sowie ggf. deren Durchsetzung im Mahnverfahren

  • Begleichung und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen für das Mietobjekt – soweit vom Eigentümer vertraglich übertragen – sowie ggf. Abwehr unberechtigter Forderungen,

  • Führung der laufenden Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben für das Mietobjekt

  • Rechtzeitige Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung (also spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums)

  • Vermietung und Abwicklung von Mietverhältnissen (etwa Mietersuche, Prüfung der Bonität der Mieter, Mietvertragserstellung, ggf. Mietvertragsabschluss, Kautionsabwicklung, Mieterhöhungen unter Berücksichtigung des Mietspiegels, Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen, ggf. Kündigung des Mieters, ggf. Entgegennahme von Mieterkündigungen)

  • Korrespondenz mit Vertragspartnern

 

Bauliche und technische Betreuung des Mietobjekts

  • Wohnungsabnahmen und Wohnungsübernahmen nebst Protokollerstellung über den Wohnungszustand

  • Entgegennahme von Mängelanzeigen der Mieter

  • Begehungen des Mietobjekts zur Mängelfeststellung, ggf. auch – wie bei der WEG-Verwaltung – des Mietobjekts

  • Vergabe und Überwachung der erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten

  • Wahrung von Verkehrssicherungspflichten (etwa Vergabe des Winterdienstes)

 

Im weitesten Sinne rechtliche Betreuung des Mietobjekts

  • Vertretung in Rechtsangelegenheiten, soweit vom Eigentümer vertraglich übertragen

Welche Tätigkeiten der

Sondereigentumsverwalter ausübt

Auch der Sondereigentums-Verwalter ist mit der Vermietung, Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen beauftragt. Diese erstreckt sich aber nur auf das Sondereigentum (Eigentumswohnungen). Sondereigentümer sind meistens Einzelpersonen oder mehrere Personen (etwa Eheleute oder Erbengemeinschaften). Der Sondereigentums-Verwalter kann zwar, muss aber nicht zugleich auch der WEG-Verwalter sein. Dabei kann der Verwalter auch mehrere Eigentumswohnungen derselben oder unterschiedlicher Eigentümer betreuen.

Der Gegenstand der Sonderverwaltung ergibt sich aus dem zugehörigen Verwaltervertrag. Dem Sondereigentums-Verwalter werden meistens folgende Aufgaben übertragen.

 

Finanzielle Betreuung des Sondereigentums

  • Vereinnahmung und Überwachung der Miet- und sonstigen Zahlungen des Mieters sowie ggf. deren Durchsetzung im Mahnverfahren für den einzelnen Wohnungseigentümer

  • Begleichung und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen für das Mietobjekt – soweit vom Eigentümer vertraglich übertragen – sowie ggf. Abwehr unberechtigter Forderungen für den einzelnen Wohnungseigentümer

  • Führung der laufenden Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben für das einzelne Mietobjekt

  • Rechtzeitige Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung (also spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums) für den einzelnen Wohnungseigentümer

  • Vermietung und Abwicklung von Mietverhältnissen (etwa Mietersuche, Prüfung der Bonität der Mieter, Mietvertragserstellung, ggf. Mietvertragsabschluss, Kautionsabwicklung, Mieterhöhungen unter Berücksichtigung des Mietspiegels, Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen, ggf. Kündigung des Mieters, ggf. Entgegennahme von Mieterkündigungen)

  • Korrespondenz mit Vertragspartnern

 

Bauliche und technische Betreuung des Sondereigentums

  • Wohnungsabnahmen und Wohnungsübernahmen nebst Protokollerstellung über den Wohnungszustand

  • Entgegennahme von Mängelanzeigen der Mieter

  • Begehungen des Mietobjekts zur Mängelfeststellung

  • Vergabe und Überwachung der erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten

 

Im weitesten Sinne rechtliche Betreuung des Mietobjekts

  • Vertretung in Rechtsangelegenheiten, soweit vom jeweiligen Eigentümer vertraglich übertragen

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